Tante Paula Ferdinand II Elektroroller
Nachfolger des legendären, vielfachen Testsiegers "Ferdinand I".
Überarbeitet, mit neuer Technik ausgestattet, ist er bereit für den Sommer - und für Sie. Stehen Sie nicht im Stau in der City, rauschen Sie umweltfreundlich durch die Gassen oder raus in die Natur. Mit wenigen Cent aus der Steckdose gleiten Sie mit Tante Paula fast lautlos dahin, spüren den Fahrtwind auf der Haut oder kurz: genießen Fahrspaß pur.
Der Elektroroller Ferdinand II ist in 3-4 Std. voll geladen und bietet mit bis zu 30km Reichweite flexible Mobilität. Europaweit auf allen Straßen zugelassen, kommen Sie bei 20km/h sogar ohne Helm zum Ziel - obwohl Tante Paula dies natürlich zu Ihrer Sicherheit empfiehlt. Ganz gleich, ob Supermarkt, Campingplatz, Reiterhof, Yachthafen, am Arbeitsplatz oder einfach bei Freunden: Sie werden für gutgelaunte Gesichter sorgen.
Tante Paula Ferdinand II Elektroroller:
- 500 Watt Hi-Tech Elektromotor / 36 Volt Akku
- 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Reichweite bis zu 30 km (Langstrecken-Akku)
- Ladezeit: 3 bis 4 Stunden
Abmessungen Tante Paula Ferdinand II Elektroroller:
Länge: 138 cm / Breite: 53 cm / Höhe: 69 cm (geklappt)
Gewicht Tante Paula Ferdinand II Elektroroller
ca. 28 kg, Akku: ca 10-15 kg (bequem herausnehmbar)
Die rechtliche Lage
Tante Paula Elektroroller gelten rechtlich als MOFA! Folgende Regeln gelten für Mofas (und somit auch für E-Roller):
Wo fahren?
Mofas kann man grundsätzlich auf der Straße fahren und auf Fahrradwegen, die dies genehmigen.
Kennzeichen
Alle motorgetriebenen Gefährte, die am Straßenverkehr teilnehmen und schneller als 6 km/h fahren können, sind Versicherungs-Kennzeichen-pflichtig. Deshalb wird beim Kauf eines Tante-Paula-TÜV-Rollers die Betriebserlaubnis beigelegt. Mit diesem (grünen) Dokument kann der Kunde bei jeder Versicherungsstelle ein Kennzeichen erwerben (ca. € 60,- im Jahr).
Führerschein
Zum Fahren von Tante Paula Rollern reicht eine Fahrerlaubnis (z.B. Autoführerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung, Mindestalter: 15 Jahre). Ausnahme: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keinen Führerschein, der Personalausweis ist ausreichend.
keine Helmpflicht
Eine Helmpflicht besteht bei Mofas erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Km/h. Da Tante Paula in ihrer Höchstgeschwindigkeit auf 20 Km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht.
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